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Kalibrierung

Ka­li­brier­zer­ti­fi­kat

(1) Bei einem Ka­li­brier­zer­ti­fi­kat handelt es sich um ein Dokument, in dem bescheinigt wird, dass ein bestimmtes Gerät eines Werks kalibriert wurde. In diesem Zertifikat wird das kalibrierte Gerät, die Firma, welche das Zertifikat vorlegt, und das Wirk­sam­wer­den angegeben. Ein Ka­li­brier­zer­ti­fi­kat sollte außerdem noch andere In­for­ma­tio­nen enthalten, damit der Bediener die Qualität der Ka­li­brie­rung eindeutiger

Ka­li­brier­ak­ti­vi­tät oder -anbieter

Ein Labor oder eine Anlage, – inklusive aller Be­schäf­tig­ten – wo Ka­li­brie­run­gen an einem fest­ge­leg­ten Standort oder an Kun­den­stand­or­ten durch­ge­führt werden. Dies kann sowohl extern als auch intern geschehen, ein­schließ­lich der Nie­der­las­sun­gen einer größeren Einheit. Es kann als Ka­li­brier­la­bor, Geschäft, Abteilung oder als mess­tech­ni­sches Labor oder Abteilung bezeichnet werden; es kann einen bran­chen­spe­zi­fi­schen Namen führen

Ka­li­brie­rung

(1). (siehe VIM 6.11 und NCSL, Seiten 4–5, um mehr In­for­ma­tio­nen über primäre und sekundäre De­fi­ni­tio­nen zu erhalten). Ka­li­brie­rung ist ein Begriff, der viele ver­schie­de­ne, jedoch ähnliche De­fi­ni­tio­nen umfasst. Es handelt sich hierbei um einen Prozess, bei dem die Leis­tungs­fä­hig­keit eines Messund Prüfgerätes verglichen mit rück­führ­ba­ren Mess­stan­dards überprüft wird. Die Ka­li­brie­rung wird so gehandhabt, dass